Rechtsprechung
   BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 52/07 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,18579
BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 52/07 B (https://dejure.org/2007,18579)
BSG, Entscheidung vom 19.09.2007 - B 1 KR 52/07 B (https://dejure.org/2007,18579)
BSG, Entscheidung vom 19. September 2007 - B 1 KR 52/07 B (https://dejure.org/2007,18579)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,18579) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung der Kosten für Wachstumshormone durch die gesetzliche Krankenversicherung, Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (134)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 52/07 B
    Eine Abweichung liegt indessen nicht schon vor, wenn das LSG einen Rechtssatz nicht beachtet oder unrichtig angewandt hat, sondern erst dann, wenn es diesem Rechtssatz widersprochen, also einen anderen Rechtssatz aufgestellt und angewandt hat; nicht die Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung der Revision wegen Divergenz (vgl zB BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29 und 67).

    Mit Blick auf § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG sind die Umstände zu bezeichnen, die den entscheidungserheblichen Mangel ergeben sollen (vgl zB BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 36).

  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 52/07 B
    Die Beschwerde zieht die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu den Voraussetzungen für einen off-label-use nicht in Zweifel, wonach es dafür ua um die Behandlung einer "schweren, die Lebensqualität nachhaltig beeinträchtigenden Krankheit" gehen muss (seit BSGE 89, 184 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 8 - Sandoglobulin).
  • BSG, 10.02.1993 - 1 RK 14/92

    Operation - Psychische Störung - Kostenersatz

    Auszug aus BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 52/07 B
    Der Senat hat entschieden, dass eine "Krankheit" als vom Leitbild eines gesunden Menschen abweichenden Körperzustand nicht vorliegt, wenn die Körpergröße des Betroffenen "im Normbereich" liegt (BSGE 72, 96, 98 = SozR 3-2200 § 182 Nr. 14 S 64).
  • BSG, 10.09.2014 - B 10 ÜG 3/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Wer sich auf den Zulassungsgrund der Divergenz beruft, muss entscheidungstragende abstrakte Rechtssätze im Urteil des Berufungsgerichts einerseits und in einem Urteil des BSG, des GmSOGB oder des BVerfG andererseits gegenüberstellen und Ausführungen dazu machen, weshalb beide miteinander unvereinbar sein sollen (vgl BSG Beschluss vom 19.2.2013 - B 1 KR 24/12 B; BSG Beschluss vom 19.9.2007 - B 1 KR 52/07 B) .
  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 78/11 B

    Krankenversicherung - Ausgestaltung des Bewertungsverfahrens durch den

    Die Beschwerde ist dementsprechend insgesamt unter Hinzuzuziehung der ehrenamtlichen Richter zurückzuweisen (§ 160a Abs. 4 S 1 Halbs 1 SGG; vgl BSG Beschluss vom 19.9.2007 - B 1 KR 52/07 B).

    Um dem Zulassungsgrund des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG zu entsprechen, muss die aufgeworfene Rechtsfrage im angestrebten Revisionsverfahren indes nicht nur entscheidungserheblich sowie über den Einzelfall hinaus von Bedeutung, sondern auch klärungsbedürftig sein (vgl zB SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN; BSG Beschluss vom 19.9.2007 - B 1 KR 52/07 B - Juris RdNr 4 ).

  • BSG, 31.07.2017 - B 1 KR 47/16 B

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Wer sich - wie hier die Beklagte - auf den Zulassungsgrund der Divergenz (§ 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG) beruft, muss entscheidungstragende abstrakte Rechtssätze im Urteil des Berufungsgerichts einerseits und in einem Urteil des BSG, des GmSOGB oder des BVerfG andererseits gegenüberstellen und Ausführungen dazu machen, weshalb beide miteinander unvereinbar sein sollen (vgl zB BSG Beschluss vom 19.9.2007 - B 1 KR 52/07 B - Juris RdNr 6) und das Berufungsurteil auf dieser Divergenz beruht (vgl BSG Beschluss vom 14.5.2007 - B 1 KR 21/07 B - Juris RdNr 9) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht